Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für alle unverbindlichen Anfragen als auch für verbindliche Buchungen und Abonnements im Tennispark Stockach - sowie für alle Leistungen (Veranstaltungen, Turniere) an den Auftraggeber (Gast, Verein).

Einzelbuchungen sowie Stornierung von Einzelbuchungen

Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Tennisplätzen – unabhängig von einem Abonnement – kann ab dem 01.09.2020 ausschließlich nur noch über das Onlinebuchungssystem (https://injoy-stockach.ebusy.de/) oder vor Ort, jeweils mit sofortiger Bezahlung erfolgen. Eine Einzelbuchung mit anschließender Bezahlung ist ausgeschlossen. Das Spielen ist nur zu den angemieteten Zeiten gestattet. Bis zu 24 Stunden vorher kann eine Einzelbuchung kostenfrei storniert werden, ansonsten wird diese im vollen Umfang in Rechnung gestellt, dass gilt auch bei Verhinderung durch höhere Gewalt (Krankheit, verschneite Straßen, usw.).

Abonnements

  • Abonnements können nur schriftlich per Mietvertrag gebucht werden. Sie werden verbindlich durch den vom Mieter unterschriebenen Mietvertrag. Dieser regelt u.A. die Laufzeit, Spielzeit sowie den Platz und den Hauptvertragspartner
  • Der Vermieter bestätigt das Abonnement mittels Saisonrechnung. Die vorgegebene Zahlungsfrist muss eingehalten werden, da andernfalls der Vermieter über die Stunden verfügen kann. Für die Buchungen gelten die durch Aushang bekannten Preise. Eine Erstattung bei Rücktritt kann nur erfolgen, wenn der Platz anderweitig vermietet wird.
  • Reservierungsanfragen, Änderungsanfragen, Stornierungen und sonstiges zu Abonnement richten sich an den Tennispark Stockach, vorzugsweise per Mail an info@injoy-stockach.de und müssen zu Dokumentationszwecken schriftlich erfolgen.
  • Der Mietpreis, zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 35 €, für die gesamte Sommer- oder Wintersaison im Voraus und zwar spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Spielbeginn, aufgrund der übersandten Rechnung, auf das Konto des Tennispark Stockachs zu zahlen.
  • Die Vermietung erfolgt grundsätzlich an Einzelpersonen, die als Vertragspartner gelten. Bei Buchungen durch Vereine tritt an die Stelle der Einzelperson der vertretungsberechtigte Vereinsvorstand.
  • Winterabos beinhalten 33 Spieltage und beginnen in der ersten Woche nach den Sommerferien. Ganzjahresabos beinhalten 52 Tage.

Verlängerung des Abonnements  ß NEU!

  • Zur Gewährleistung der jährlich wiederkehrenden Rahmenbedingungen des Mietvertrages, verlängert sich das Abonnement jährlich und gilt als akzeptiert, sofern der Mieter nicht bis spätestens 4 Wochen vor Saisonbeginn in Textform widerspricht.
  • Im Fall der automatischen Abonnement-Verlängerung entfällt die Verwaltungsgebühr von 35 €.

Verschiebungen von Abo-Spielzeiten                     

  • Versäumte, bzw. verschobene Abonnement-Spielstunden verfallen automatisch mit dem Ende der laufenden Wintersaison. Eine Abonnement-Spielstunde ist bei vorheriger in Kenntnissetzung auf andere Personen übertragbar. Dies kann telefonisch erfolgen.
  • Vereinbarte Turnier-Termine, d.h. Spieltermine wo mehrere Plätze benötigt werden, müssen möglichst frühzeitig storniert werden: Mindestens 2 Wochen vor Spieltermin, ansonsten wird der volle Preis in Rechnung gestellt.
  • Unterbrechungen des Spielbetriebes durch technische Störungen und höhere Gewalt berechtigen den Mieter nicht zum Vertragsrücktritt. Der Vermieter wird im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzzeiten anbieten. Der Vermieter behält sich vor, die zugeteilten Platznummern während der Spielzeit zu ändern. Weiterhin behält er sich gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete bzw. Vergabe von Ersatzzeiten vor, zugeteilte Plätze für besondere Zwecke, z. B. Turniere, Reparaturen etc., in Anspruch zu nehmen.

Zahlungsbedingungen, Skonto

  • Die Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive Lichtgeld, Bediengeld und der derzeit gültigen MwSt.
    Rechnungen sind generell sofort und ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dafür bietet der Tennispark Stockach als Zahlungsmittel an: Lastschrift, Kreditkarte, EC, Paypal, Bar.
  • Abonnement-Mietverträgen wird bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Mietvertrages 2% Skonto gewährt.

Platzordnung

  • Zu spielen ist in geeigneten, sauberen Hallensportschuhen. Das Spielen in verschmutzten Sandplatzschuhen ist strengstens untersagt.
  • Das Ausklopfen der Tennisschuhe auf dem Tennisplatz, in der Umkleidekabine, über dem Waschbecken oder in den Duschen ist ausdrücklich untersagt. Beide Parteien sind sich einig, dass die Kosten einer durch den Gast/Mieter verschuldeten Verunreinigung der Gast/Mieter zu tragen hat. Für die anfallende Arbeitsstunde durch Reinigungskräfte wird ein Stundensatz von 25 € zzgl. Arbeitsutensilien vereinbart.
  • Müll (Flaschen, Griffbänder und alte Bälle etc.) ist in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen.
  • Zur Fairness aller Gäste ist auf eine rücksichtsvolle Geräuschkulisse zu achten.

 

Nutzung der Einrichtung des INJOY Stockach, Mitbringen von Speisen und Getränken

  • Die Nutzung der Umkleidekabine, sanitären Einrichtung sowie der Duschen ist jedem Gast und Mieter kostenfrei gestattet – kann bei Verschmutzung jedoch untersagt werden.
  • Wir bitten darum, vor dem Besuch der Gastronomie die Tennistaschen nach dem Spiel in den Spinden, in den Taschenboxen in der Tennishalle oder in den Autos zu versorgen, um die Sturzgefahr durch die großen Tennistaschen in der Gastronomie zu vermeiden.
  • Generell wird vereinbart, dass der Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist. Dafür unterhält der Tennispark eine entsprechende Gastronomie.

Haftung

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Der Tennispark Stockach übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigungen von jeglichen Wertsachen. Auch die Verwahrung der Garderobe obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes. Die Nutzung der gesamten Anlage, inklusive Gehwege und Parkplatz, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiber haften nicht gegenüber dem Eigentum Dritter. Eltern haften für Ihre Kinder. Es gilt die Hallenordnung bzw. Hausordnung. (siehe Aushang)

Auflösen von Verträgen – Abonnements

Die Betreiber der Anlage sind jederzeit berechtigt den Vertrag bzw. das Abonnement zu lösen, falls der Gast / die Gästegruppe nachweislich dem Ruf oder der Sicherheit schadet. Dies gilt auch für alle anderen Verträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.

Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Tennispark Stockach und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Stockach vereinbart.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Verträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

 

Stockach, 13.08.2020
INJOY Stockach
Abteilung Tennispark